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Formulare zur Schülerbeförderung
Schuljahr 2024/2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie jedes Jahr möchten wir Ihnen für die neuen Schüler an Ihren Schulen ein Hinweisblatt für die Schülerbeförderung im Landkreis zur Verfügung stellen.

Alle Formulare für das kommende Schuljahr sind bereits auf der Internetseite des Landkreises aktualisiert.

Schülerbeförderung – Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge (landratsamt-pirna.de).

Bemerkung:

Die Bezeichnung „freigestellter Schülerverkehr“ wurde durch die neue Bezeichnung „Schülerspezialverkehr“ ersetzt. Dies soll bei Antragsstellung besser darauf hinweisen, dass die Beförderung über Fahrdienste und nicht über den klassischen ÖPNV abgedeckt wird.

Quelle: Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Allgemeine Grundlagen

Die Schülerbeförderung umfasst den Weg von der Wohnung zur Schule und nach Hause.

Die Schülerbeförderung ist im Freistaat Sachsen in § 23 Absatz 3 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) geregelt. Träger sind die Landkreise und Kreisfreien Städte, in deren Gebiet sich die Schule befindet. Sie regeln die Einzelheiten der Schülerbeförderung in Satzungen mit einem weiten Gestaltungsspielraum im Rahmen der Gesetze. Zu regeln sind zum Beispiel die Art und der Umfang der Schülerbeförderung, Erstattungsregelungen, die Erhebung und die Höhe des Eigenanteils der Schüler oder der Eltern.

Die Landkreise und Kreisfreien Städte als Träger der Schülerbeförderung erhalten eine indirekte Refinanzierung der Kosten im Rahmen des Finanzausgleichs.

Die Schülerbeförderung kann grundsätzlich mit den unterschiedlichsten Verkehrsmitteln erfolgen. Die konkrete Organisation, einschließlich die Wahl des Verkehrsmittels, ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, dem vorhandenen öffentlichen Personennahverkehr und dem jeweiligen Schülerklientel. Überwiegend wird die Schülerbeförderung im Linienverkehr durchgeführt. In einigen Fällen erfolgt die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Insbesondere für behinderte Schüler werden Spezialfahrzeuge eingesetzt.

Für alle Fragen in Bezug auf die Schülerbeförderung sind die Landratsämter und die Stadtverwaltungen der Kreisfreien Städte, in deren Gebiet sich die jeweils besuchte Schule befindet, die zuständigen Ansprechpartner. Die Aufsicht wird im Rahmen der Schulaufsicht durch das Kultusministerium und die Sächsische Bildungsagentur ausgeübt.

Quelle: Staatsministerium für Kultus