aktuelle Information zum Bildungsticket
Sehr geehrte Eltern,
bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zum Bildungsticket für das neue Schuljahr vom RVSOE.
Hier finden Sie das Anschreiben: https://grundschule-tharandt.de/wp-content/uploads/2023/03/RVSOE_Information_Bildungsticket.pdf
Sollte es weitere Fragen geben, können Sie sich gern an die entsprechenden Ansprechpartner des ÖPNV wenden.
Stand: 17.03.2023
Bildungsticket
Sehr geehrte Eltern,
wie Sie bereits wissen, hat sich durch die Einführung des Bildungstickets Einiges an Organisatorischem in der Schülerbeförderung geändert. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen:
1. Das Bildungsticket wird grundsätzlich nur noch über https://www.ovps.de/Service/Abo/BildungsTicket-Sachsen/4338/ beantragt oder bei einer Servicestelle im Verkehrsverbund. Online kannst das Bildungsticket hier beantragt werden: https://www.ovps.de/Service/Abo/Mein-Abo/4262/.
2. Die Formulare zur Schülerbeförderung finden Sie auf der Internetseite des Landkreises: https://www.landratsamt-pirna.de/schuelerbefoerderung.html . Die sind nicht für die Beantragung des Bildungstickets, sondern für einen Antrag auf freigestellten Schülerverkehr, zur Abrechnung PKW, für Erlasse, für Praktika, etc.
Sollte es weitere Fragen geben, können Sie sich gern an die entsprechenden Ansprechpartner des ÖPNV wenden.
Quelle: Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Allgemeine Grundlagen
Die Schülerbeförderung umfasst den Weg von der Wohnung zur Schule und nach Hause.
Die Schülerbeförderung ist im Freistaat Sachsen in § 23 Absatz 3 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) geregelt. Träger sind die Landkreise und Kreisfreien Städte, in deren Gebiet sich die Schule befindet. Sie regeln die Einzelheiten der Schülerbeförderung in Satzungen mit einem weiten Gestaltungsspielraum im Rahmen der Gesetze. Zu regeln sind zum Beispiel die Art und der Umfang der Schülerbeförderung, Erstattungsregelungen, die Erhebung und die Höhe des Eigenanteils der Schüler oder der Eltern.
Die Landkreise und Kreisfreien Städte als Träger der Schülerbeförderung erhalten eine indirekte Refinanzierung der Kosten im Rahmen des Finanzausgleichs.
Die Schülerbeförderung kann grundsätzlich mit den unterschiedlichsten Verkehrsmitteln erfolgen. Die konkrete Organisation, einschließlich die Wahl des Verkehrsmittels, ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, dem vorhandenen öffentlichen Personennahverkehr und dem jeweiligen Schülerklientel. Überwiegend wird die Schülerbeförderung im Linienverkehr durchgeführt. In einigen Fällen erfolgt die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Insbesondere für behinderte Schüler werden Spezialfahrzeuge eingesetzt.
Für alle Fragen in Bezug auf die Schülerbeförderung sind die Landratsämter und die Stadtverwaltungen der Kreisfreien Städte, in deren Gebiet sich die jeweils besuchte Schule befindet, die zuständigen Ansprechpartner. Die Aufsicht wird im Rahmen der Schulaufsicht durch das Kultusministerium und die Sächsische Bildungsagentur ausgeübt.
Quelle: Staatsministerium für Kultus