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Schulalltag

Fragen und Antworten rund um den Schulalltag

Wann sind Kinder schulpflichtig?

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres ihr sechstes Lebensjahr vollenden, werden mit dem Beginn des Schuljahres schulpflichtig. Sie müssen für das beginnende Schuljahr an einer Grundschule angemeldet sein. Die Anmeldung muss bereits etwa ein Jahr vor der Einschulung erfolgen.

Wenn Ihr Kind noch bis zum 30. September sechs Jahre alt wird, können Sie es ebenfalls anmelden, wenn Sie dies möchten. Dann könnte es sein, dass Ihr Kind schon mit fünf Jahren eingeschult wird.

Sind Kinder auf dem Schulweg versichert?
Die Schüler und Schülerinnen sind auf dem unmittelbaren Weg zur und von der Schule gesetzlich unfallversichert. Das umfasst auch längere Wege, soweit diese verkehrsgünstiger sind und nicht aus privaten Gründen gewählt werden.

Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich unabhängig von der Wahl des Beförderungsmittels – so ist beispielsweise auch die Mitnahme des Kindes im privaten PKW der Eltern inbegriffen.

Dennoch gilt: Die Verantwortung für den Schulweg tragen die Eltern!

HIER haben wir für Sie sichere Schulwege zur Grundschule Tharandt zusammengefasst.

Was ist zu tun, wenn das Kind krank ist?

Zunächst muss die Schule noch am selben Tag über die Erkrankung des Kindes informiert werden. Dafür ist in der Regel ein Anruf in der Schule ausreichend. Eine schriftliche Entschuldigung ist innerhalb von drei Tagen nachzureichen.

Bei einer Krankheitsdauer von mehr als fünf Tagen kann die Klassenleitung von den Eltern die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen.

Wann ist eine Freistellung vom Unterricht möglich?

Auf Ihren formlosen schriftlichen Antrag hin kann die Klassenleitung Ihr Kind für einzelne Unterrichtsstunden freistellen oder sogar für bis zu zwei Tage vom Unterricht beurlauben.

Handelt es sich um mehr als zwei Tage, trifft die Entscheidung die Schulleitung.

Wie erfolgt die Bewertung von Leistungen?

Grundsätzlich liegt die Bewertung der erbrachten Leistung in der pädagogischen Verantwortung der Lehrkraft.

In der Klassenstufe 1 werden keine Noten erteilt. Die Leistungen sind verbal einzuschätzen. In der Klassenstufe 2 wird in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht benotet. Ab Klassenstufe 3 wird in allen Fächern mit Ausnahme des Faches Englisch benotet. Das Fach Englisch wird ab Klassenstufe 4 benotet.

Die einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen werden mit folgenden Noten bewertet:

1sehr gut,wenn eine Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.
2gut,wenn eine Leistung den Anforderungen voll entspricht.
3befriedigend,wenn eine Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
4ausreichend,wenn eine Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
5mangelhaft,wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
6ungenügend,wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

Werden Leistungen nicht erbracht, entscheidet die Lehrkraft unter Berücksichtigung der Gründe sowie abhängig von Alter und Entwicklungsstand des Schülers, ob ein Nachholtermin angeordnet wird oder die nicht erbrachte Leistung ohne Bewertung bleibt.

Wer legt die Kopfnoten fest?

Auf den Zeugnissen erhalten die Schüler und Schülerinnen sogenannte Kopfnoten in Betragen, Ordnung, Fleiß und Mitarbeit. Dabei handelt es sich nicht um die Entscheidung einer einzelnen Lehrkraft. Die Kopfnoten legen die Lehrer und Lehrerinnen gemeinsam in der Klassenkonferenz fest, in der alle Fachlehrkräfte der Klasse vertreten sind.

  • Betragen umfasst Aufmerksamkeit, Hilfsbereitschaft, Zivilcourage und angemessenen Umgang mit Konflikten, Rücksichtnahme, Toleranz und Gemeinsinn sowie Selbsteinschätzung.
  • Fleiß umfasst Lernbereitschaft, Zielstrebigkeit, Ausdauer und Regelmäßigkeit beim Erfüllen von Aufgaben.
  • Mitarbeit umfasst Initiative, Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit, Beteiligung im Unterricht, Selbstständigkeit, Kreativität sowie Verantwortungsbereitschaft.
  • Ordnung umfasst Sorgfalt, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Einhalten von Regeln und Absprachen sowie Bereithalten notwendiger Unterrichtsmaterialien.
Was sind Kompetenztests?

Kompetenztests sind Tests mit zentral gestellten Aufgaben, die mit wissenschaftlicher Unterstützung in Zusammenarbeit mehrerer Bundesländer entwickelt wurden. Sie überprüfen, inwieweit Schüler und Schülerinnen die in den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz beschriebenen Fähigkeiten erworben haben. Die Tests geben Anregungen für die Unterrichtsentwicklung.

Kompetenztests sind keine Klassenarbeiten und werden nicht benotet.

Darf im Sportunterricht Schmuck getragen werden?

Das Tragen von Schmuck im Sportunterricht ist nicht erlaubt.

Vor Beginn des Sportunterrichts sind Gegenstände, die eine unfall- und/oder verletzungsfreie Durchführung gefährden könnten, ausnahmslos abzulegen. Hierzu gehören: Uhren, Schmuck (Ringe, Ketten, Armreifen, Ohrringe, Ohrstecker) und Gürtel.

Was sind frei bewegliche Ferientage?

Über die festgelegten Ferientermine hinaus kann jede Schule über einige wenige Ferientage selbst bestimmen.

Diese werden mit dem Landesamt für Schule und Bildung, dem Schulträger und dem Träger der Schülerbeförderung abgestimmt. Es ist möglich, dass Schulen einer Stadt unterschiedliche Termine festlegen. Auch die Zahl der frei beweglichen Ferientage variiert in den Schuljahren, je nachdem, wie viele gesetzliche Feiertage in den Schulferien enthalten sind.