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Formulare zum Übergang an weiterführende Schulen
Schullaufbahnberatung

Der Übergang in die Oberschule oder das Gymnasium wird durch die Schullaufbahnberatung begleitet. In verbindlichen Beratungsgesprächen mit den Eltern werden der Entwicklungsstand des Schülers und seine Potenziale ebenso thematisiert wie die Wünsche der Eltern. Darüber hinaus informiert die Grundschule ausführlich über die Wege und Möglichkeiten weiterführender Bildungsangebote. Auf Wunsch der Eltern kann ein individuelles Beratungsgespräch durch Lehrer der Oberschule oder des Gymnasiums angeboten werden.

Bildungsempfehlung

Zum Ende des ersten Schulhalbjahres der Klassenstufe 4 erhalten alle Schüler eine Bildungsempfehlung. Mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule stehen den Schülern verschiedene Bildungswege offen.

Eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Schüler in der Halbjahresinformation oder am Ende des Schuljahres in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht einen Notendurchschnitt von 2,0 oder besser erreicht hat und keines dieser Fächer mit der Note „ausreichend“ oder schlechter benotet wurde.

Anmeldeverfahren

Die Bildungsempfehlung wird zum Ende des ersten Schulhalbjahres der Klassenstufe 4 gemeinsam mit der Halbjahresinformation erteilt.

Die Anmeldung der Schüler

  • mit Bildungsempfehlung Oberschule erfolgt an einer Oberschule oder
  • mit Bildungsempfehlung Gymnasium an einem Gymnasium oder an einer Oberschule.

    Anmeldung der Schüler mit Bildungsempfehlung Oberschule an einem Gymnasium

    Auch Eltern von Schülern der Klassenstufe 4 ohne gymnasiale Bildungsempfehlung können ihr Kind an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden.

    Diese Schüler nehmen an einer schriftlichen Leistungserhebung teil. Die Aufgaben werden zentral erstellt und berücksichtigen zu gleichen Teilen die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht.

    Anschließend findet mit den Eltern ein verpflichtendes Beratungsgespräch am Gymnasium statt. Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrages zur Aufnahme an einem Gymnasium.

Quelle: Staatsministerium für Kultus